AGB


1. Teilnahmefähigkeit / Haftung
Mit der Anmeldung für die jeweiligen Angebote )Kurse, Klassen, Workshops etc) erklärt der Teilnehmer, dass dem keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen. Die Nutzung der Räumlichkeiten und Angebote von allesyoga erfolgt für die Teilnehmer auf eigene Gefahr. allesyoga übernimmt keinerlei Haftung für die von Teilnehmern mitgebrachten Wertgegenstände.
2. Probestunden, 10er,7er und 5er Karten
Eine Probestunde kann nur einmal gemacht werden. Die Teilnahme an Workshops von allesyoga ist auf der Basis der Zehnerkarten nicht möglich.
3. Änderungen der Kurszeiten
Allesyoga ist berechtigt, das Kursangebot, den Stundenplan, die Öffnungszeiten und den Ort der Kursdurchführung zu ändern. Allesyoga kann die Teilnehmerzahl von Kursen beschränken, wenn dies für den ordnungsgemäßen Ablauf der Kurse erforderlich ist. Im Falle von Krankheit, Urlaub oder anderweitiger Verhinderung von Lehrern von allesyoga, wird sich allesyoga bemühen, eine Vertretung für den jeweiligen Kurs zu organisieren. Sollte dies ausnahmsweise nicht gelingen, so kann ein Kurs auch einmal ausfallen. Der Ausfall eines bestimmten Kurses berechtigt die Teilnehmer nicht zu einer Kürzung der Mitgliedschaftsbeiträge, sofern der Teilnehmer die Gelegenheit erhält, die Kurse zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Schließungen von allesyoga im Falle von Urlaub oder Renovierungsarbeiten sowie Sonderöffnungszeiten über gesetzliche Feiertage werden per Email angekündigt und berechtigen die Teilnehmer nicht zu einer Kürzung der Beiträge.
4. Anmeldung und Bestätigung
Anmeldungen erfolgen per Buchungssystem (eversports) und sind mit der Zahlung wirksam. (Online-Zahlung)
Absagen für die Angebote müssen im vorgegebenen Zeitraum gemacht werden (einsehbar bei Buchung) Erscheint ein Teilnehmer trotz Zusage nicht wird die Stunde dennoch berechnet.
Workshops, geschlossene Kursangebote, Ausbildung, Reisen:
Der Teilnahmebetrag ist mit Anmeldung fällig und muss bei Ausbildungen, Reisen / Workshops bis spätestens 4 Wochen vor Reise / Ausbildungsbeginn auf das angegebene Konto entrichtet werden. Die Anzahlung der Yogalehrerausbildung ist sofort fällig. Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder durch absenden des Anmeldeformulars durch das Internet, unter Anerkennung der AGB, für alle aufgeführten Teilnehmer. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung von uns schriftlich bestätigt wurde. Bei Druck- oder Rechenfehlern bleibt allesyoga deren Korrektur sowie die Anfechtung des Reise- bzw. Kursvertrages vorbehalten. Der Vertrag gilt für die Dauer der gebuchten Reise bzw. Kurses. Bei Ausbildungen schicken wir gesonderte Buchungsbedingungen per mail.
5.Zahlungsbedingungen
Mit Reise- bzw. Kursanmeldung / Workshop / Eventanmeldung ist eine Anzahlung von 50 % je Teilnehmer auf das Veranstalterkonto zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 8 Wochen vor Reise- bzw. 1 Woche vor Workshopbeginn unaufgefordert zu überweisen. Falls die Anmeldung innerhalb dieser 8 bzw. 1 Wochen erfolgt, ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Kursgebühr für Monats- bzw. Jahresverträge werden monatlich im voraus per Lastschrifteinzug gezahlt. Gehen Lastschriften aus Gründen die nicht wir zu vertreten haben uneingelöst zurück, trägt der Kursteilnehmer die anfallenden Rücklastschriftgebühren. Änderungen der persönlichen Daten sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Die bloße Nichtteilnahme am Kursprogramm entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
6. Kündigungen
Kündigungen des Jahres- Halbjahres- und Monatsmitgliedschaft ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat nach Abschlußdatum schriftlich möglich. Erfolgt keine Kündigung, läuft der Vertrag um die gleiche Zeit weiter.
 Befristete karten Angebote (10er, 5er und 7er) sind nach Ablaufzeit ungültig. Jegliche nicht in Anspruch genommenen Stunden verfallen nach der Laufzeit. Eine Verlängerung der 4 Monatskarte ist auf Kulanz möglich.
7. Reise Rücktritt durch den Teilnehmer, (Seminarausfallversicherung bei Workshops, Ausbildungen etc) Ersatzperson, Umbuchung
allesyoga empfiehlt den Teilnehmern für Kurse und Ausbildungen eine Seminarausfallversicherung abzuschließen. Diese springt z.B im Falle von Krankheit oder Schwangerschaft ein, wenn dadurch die Ausbildung nicht fortgesetzt werden kann. Bei Ausfall eines Teilnehmers während der laufenden Ausbildung werden keine Kosten durch allesyoga erstattet.
Der Rücktritt eines Teilnehmers vor Reise- bzw. Kursbeginn wird wirksam, sobald die schriftliche Rücktrittserklärung beim Veranstalter eingegangen ist (Datum des Poststempels). Stellt der Teilnehmer gleichzeitig mit der Rücktrittserklärung eine adäquate Ersatzperson, die alle vertraglichen Verpflichtungen übernimmt, so werden keine Stornogebühren fällig. Ansonsten entstehen folgende pauschalierte Stornokosten:

• Bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Reisebeginn, kann der Teilnehmer unentgeltlich zurück treten.
• Bei Rücktritt bis 7 Wochen vor dem Reisebeginn fallen Stornogebühren in Höhe von 25% des Gesamtpreises an.
• Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor dem Reisebeginn fallen Stornogebühren in Höhe von 35% des Gesamtpreises an.
• Bei Rücktritt bis 5 Wochen vor dem Reise- bzw. Kursbeginn fallen Stornogebühren in Höhe von 50% des Gesamtpreises an.
• Tritt der Teilnehmer in den letzten 4 Woche vor Reisetermin zurück oder erscheint nicht bei Reiseantritt, kann die Gebühr nicht erstattet werden.
Erfolgt der Rücktritt des Teilnehmers nach Reisebeginn (vorzeitige Abreise) oder werden während der Reise aus persönlichen Gründen bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen (z.B. Erkrankungen, Verspätungen etc.), so werden grundsätzlich keine Kosten erstattet.
8.Rücktritt durch den Teilnehmer bei Workshops und Kursen, Events
Für den Fall des schriftlich einzureichenden Rücktritts von verbindlichen Kurs- und Workshopanmeldungen gelten folgende Stornierungsgebühren, mit denen angemessener Ersatz für angefallene Aufwendungen geschaffen wird:
• bis 1 Monat vor Beginn: 25% der Teilnahmegebühr
• bis 1 Woche vor Beginn: 50% der Teilnahmegebühr
• weniger als 1 Woche vor Beginn: 100% der Teilnahmegebühr
Bleibt der angemeldete Teilnehmer dem Kurs oder Workshop / Event fern, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Im Krankheitsfall kann aus Kulanz und gegen Vorlage eines Attests (schnellstmöglich, spätestens nach 14 Tagen einzureichen) ein Alternativtermin vereinbart werden. Der Betrag wird bis zur Einlösung gutgeschrieben, eine Beitragsrückerstattung ist jedoch ausgeschlossen.
9. Versäumte Kursstunden und Bescheinigung der Krankenkasse
Generell besteht kein Anspruch darauf, versäumte Stunden innerhalb eines Kurses nachzuholen.
Aus Kulanz ist es möglich 2 versäumte Stunden innerhalb des laufenden Kurszeitraums nachzuholen. Eine Erstattung durch die Krankenkassen ist nur dann möglich, wenn der Kursteilnehmer innerhalb des Kurszeitraumes mindestens 80 Prozent der Zeit anwesend war. Nachholstunden sind davon ausgeschlossen. Eine Erstattung durch die Krankenkassen ist nur dann möglich, wenn der Kursteilnehmer innerhalb des Kurszeitraumes mindestens 80 Prozent der Zeit anwesend war. Nachholstunden sind davon ausgeschlossen.
10. Rücktritt, Unterrichtsausfall, Einschränkungen oder Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann den Reise- bzw. Kursvertrag für ungültig erklären, wenn bis spätestens 8 Wochen vor Reise- bzw. mind. 3 Tage vor Kursbeginn der Restbetrag für die gebuchte Reise nicht auf dem Veranstalterkonto eingegangen ist. Von der Anzahlung werden dann pauschal 40.00 Euro als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Sollte die Durchführung einer Reise bzw. Kurses nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter nicht zumutbar sein, z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, so ist dieser berechtigt, die Reise bzw. Kurse abzusagen. Alle Teilnehmer erhalten in diesem Falle den gezahlten Reise- bzw. Kurspreis unverzüglich zurück. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Nach Reise- bzw. Kursbeginn ist die betreffende Reise- bzw. Kursleitung berechtigt, den Reise- bzw. Kursvertrag eines Teilnehmers ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich massiv vertragswidrig verhält. Evtl. Zusatzkosten für die Rückbeförderung trägt der Störende.
Kann der Unterricht wegen höher Gewalt oder Erkrankung des Unterrichtenden nicht durchgeführt werden, wird sich der Unterrichtende bemühen, den Unterricht nachzuholen. Ein Anspruch besteht dann nicht, wenn ein Einsatz organisatorisch unmöglich ist.
Eine vorübergehende Einschränkung der Benutzung des Studios aufgrund von Reparaturen oder Renovierungsarbeiten berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages oder Minderung des Beitrages.
11. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich insgesamt maximal auf die doppelte Höhe des Reise- bzw. Kurspreises, wenn einem Teilnehmer ein Schaden durch das alleinige Verschulden des Veranstalters entstehen sollte. Ausgeschlossen wird jegliche Haftung für Ausfälle bzw. Störungen auf welche der Veranstalter während der Reise bzw. Kurse keinen Einfluss hat (Wasser, Strom, Liftanlagen, Umzug innerhalb eines Hauses, Wetter etc). Das während der Reise bzw. Kurses angebotene Programm und alle damit verbundenen Aktivitäten werden von den Teilnehmern in eigener Verantwortung in Anspruch genommen. Der Teilnehmer haftet für von ihm beschädigte Gegenstände oder Einrichtungen. Das Beförderungsrisiko trägt bei Eigenanreise der jeweilige Teilnehmer. Für Gesundheitsschäden die der Kursteilnehmer in den angebotenen Kursen erleidet und für selbstverschuldete Unfälle wird keine Haftung übernommen. Bei Verlust oder Diebstahl von Kleidung oder Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.
Der Kursteilnehmer versichert, dass er psychisch und physisch in der Lage ist am Unterricht teilzunehmen; bei akuten Erkrankungen muss vor der Teilnahme am Unterricht der Hausarzt befragt und der/die Lehrer informiert werden.
12. Mitwirkungspflicht
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zur Behebung der Schäden beizutragen bzw. den Schaden so gering wie möglich zu halten. Beanstandungen sind unverzüglich der örtlichen Reise- bzw. Kursleitung in schriftlicher Form vorzulegen.
13. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen sind spätestens innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Reise bzw. Kurses dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. 6 Monate nach Beendigung der Reise bzw. Kurses verjähren alle Ansprüche aus dem Reise- bzw. Kursvertrag.
14. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im übrigen.
15. Allgemeines
Für Paß-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Für seinen Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer ebenfalls selbst verantwortlich (Wir empfehlen den Abschluß einer Haftpflicht- Reiserücktritt- und Unfallversicherung).
16. Gerichtsstand
Der Reisende bzw. Kursteilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.
17. Personenbezogene Daten
Sämtliche Teilnehmer von allesyoga werden hiermit darauf hingewiesen, dass ihre personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden dabei selbstverständlich eingehalten. Die Teilnehmer erklären sich in diesem Umfang mit der Bearbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten bereit.